Rothstein und Holz - Rechtsanwälte
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Herr Rechtsanwalt Holz ist in der Kanzlei Rothstein & Holz spezialisiert auf Straßenbau- beiträge.

Kosten

Das Anwaltshonorar richtet sich nach dem (juristisch so genannten) Streitwert. Die Höhe des Streitwertes hängt von der Höhe des Erschließungsbeitrages oder Straßenbaubeitrages ab. Gerne teilen wir Ihnen auf Nachfrage die Höhe des Anwaltshonorares und für den Fall einer Klage die Höhe der Gerichtskosten mit.

Da Sie sich nicht ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes gegen einen Beitragsbescheid wehren können (wenn Sie nicht selber Jurist sind), kann mit der Klage gegen den Widerspruchsbescheid beantragt werden, daß festgestellt wird, daß die Beauftragung eines Rechtsanwaltes nach Eingang des Beitragsbescheides bzw. Widerspruchsbescheides notwendig war. Das hat zur Folge, daß bei einer erfolgreichen Klage die zuständige Behörde nicht nur das Anwaltshonorar, das mit dem Prozeß entsteht, erstatten muß, sondern auch das Anwaltshonorar, das mit der außergerichtlichen Tätigkeit entsteht, erstatten muß.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, die auch die Vertretung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit einem Erschließungsbeitrag oder Straßenbaubeitrag umfaßt, trägt Ihre Versicherung das außergerichtliche und gerichtliche Anwaltshonorar und die mit einer Klage entstehenden Gerichtskosten. Falls eine Selbstbeteiligung für jeden Versicherungsfall vereinbart ist, ist nur diese (etwa 100,00 € bis 300,00 €) von Ihnen zu zahlen.

Ich werde mich nach Eingang des Kontaktformulares zur Vereinbarung eines Besprechungstermines mit Ihnen in Verbindung setzen.