Herr Rechtsanwalt Holz ist in der Kanzlei Rothstein & Holz spezialisiert auf Straßenbau- beiträge.
Fristen
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch muß erfolgen, weil der Bescheid sonst rechtskräftig wird und nichts mehr gegen den Erschließungsbeitrag oder Straßenbaubeitrag unternommen werden kann – selbst wenn der Bescheid zum Beispiel auf einer falschen Rechtsgrundlage oder mit einer falschen Höhe erlassen wurde.
Nach dem Widerspruch ergeht ein Widerspruchsbescheid, mit dem entweder der Beitragsbescheid aufgehoben oder der Widerspruch zurückgewiesen wird. Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, muß ebenfalls innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides eine Klage zu dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden, weil der Widerspruchsbescheid sonst rechtskräftig wird und nichts mehr gegen den Erschließungsbeitrag oder Straßenbaubeitrag unternommen werden kann.
Ich werde mich nach Eingang des Kontaktformulares zur Vereinbarung eines Besprechungstermines mit Ihnen in Verbindung setzen.
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